rechtfertigen. Aus den Akten sind die erwähnten zusätzlichen Abklärungen nicht ersichtlich, und es ergaben sich aus dem Straftatendossier 21 keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die weitere Ermittlungen erforderten. Zwischen der Anklageerhebung und dem ersten angesetzten Termin für die Hauptverhandlung am 5. November 2020 vergingen weitere 13 Monate. Die Verschiebung der Hauptverhandlung auf den 18. März 2021 erfolgte allerdings aufgrund einer Verhinderung des Beschuldigten. Das Urteil wurde dem Beschuldigten am 18. März 2021 mündlich eröffnet und am 2. September 2021 in begründeter Form zugestellt.