1353, 1369, 1387, 1422), und es gingen in der Folge bis im Januar 2017 zahlreiche weitere Anzeigen ein (Straftatendossier 14, 15, 16, 17, 18), die durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet werden mussten. Am 12. Dezember 2017 und am 4. April 2018 wurde der Beschuldigte erneut befragt und am 5. April 2018 wurde ihm der Verfahrensabschluss mitgeteilt (UA act. 611). Rund 17 Monate später, am 3. September 2019, wurde ihm wiederum der Verfahrensabschluss mitgeteilt, was damit begründet wurde, dass einige zusätzliche Abklärungen getätigt worden seien und ein zusätzliches Straftatendossier 21 hinzugekommen sei (UA act. 614). Eine derartige Verzögerung lässt sich allerdings mit diesen Gründen nicht