Der Beschuldigte, der auch noch im Berufungsverfahren einen vollumfänglichen Freispruch beantragt hat, zeigt sich weder einsichtig noch nachhaltig reuig. Vielmehr hat er sich während des Verfahrens mehrfach als Opfer dargestellt, der die Illegalität seines Nebenjobs zunächst nicht erkannt habe und dann von den (unbekannten) Haupttätern zur Begehung der Delikte erpresst worden sei. Dies zeigte sich eindrücklich anlässlich der Berufungsverhandlung, in welcher der Beschuldigte angab, es sei nur darum gegangen, ihn zu ruinieren und ihm so viel wie möglich zu schaden (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13).