2015 wurde er von der Staatsanwaltschaft Sursee wegen Gehilfenschaft zur Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt. Am 18. Juni 2015 wurde er vom Bezirksgericht Zofingen wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschungen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren bei einem vollziehbaren Anteil von 1 Jahr verurteilt. Schliesslich wurde er am 16. August 2016 von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee vom 29. Mai 2015 zu einer teilbedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen verurteilt.