Das durch Art. 146 StGB geschützte Rechtsgut ist das Vermögen. Der Beschuldigte hat sein Bankkonto bei der Bank O. für die Einzahlungen der von einer unbekannten Täterschaft durch gewerbsmässigen Betrug auf «Internet-Auktionshaus N.» über den Verkauf von nicht existierenden Waren getäuschten Personen zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang sind im Zeitraum vom 5. bis 9. September 2016 14 Zahlungen von verschiedenen Personen im Umfang von Fr. 15'156.50 eingegangen. Dieser Deliktsbetrag, der sich auf mehr als das Doppelte des im Jahr 2016 durchschnittlich verfügbaren Einkommens der Privathaushalte von rund Fr. 7'100.00 pro Monat beläuft, ist erheblich.