Verschuldenserhöhend wirkt sich hingegen das erhebliche Mass an Entscheidungsfreiheit, über das der Beschuldigte verfügt hat, aus. Er sagte zwar aus, einen Nebenjob gesucht zu haben, weil er drei Kinder habe und verheiratet sei, Verpflichtungen und Bussen habe und es mit einem Lohn als Alleinverdiener nicht einfach sei. Schliesslich hat er aber einfach den aus seiner Sicht einfachsten Weg eingeschlagen, um seine finanziellen Probleme rasch lösen zu können. Dass er dabei in seiner Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen wäre oder nur unter dem Druck der unbekannten Täterschaft gehandelt hätte, ist nicht erstellt.