Auf das Konto des Beschuldigten gingen vom 5. – 9. September 2016 Einzahlungen in der Höhe von Fr. 18'087.50 ein, wovon Fr. 15'156.50 auf 14 Einzahlungen aus den in Anklageziffern 2.1 – 2.14 angeklagten Sachverhalte zurückzuführen sind. Der Beschuldigte hat davon Fr. 12'000.00 weitergeleitet und Fr. 6'000.00 für eigene Zwecke verwendet. Er hat damit innert weniger Tage ein erhebliches Einkommen generiert. Wie bereits oben ausgeführt, beabsichtigte der Beschuldigte durch seinen «Nebenjob» längerfristig ein regelmässiges Erwerbseinkommen zu erzielen.