Die E-Mails an die Geschädigten enden zum Teil nach der Grussformel mit «IHR TEAM […]» (UA act. 722 ff.; 792; 821) oder mit dem Namen des «Internet-Auktionshaus N.»-Kontoinhabers und des Beschuldigten («IHR TEAM […] F. und B.» (UA act. 1375); «E. und B.» (UA act. 721), «G. und B.» (UA act. 1409)), womit der Anschein erweckt werden sollte, dass es sich beim Beschuldigten um einen Geschäftspartner oder Freund des «Internet-Auktionshaus N.»-Kontoinhabers handle. Im E-Mailverkehr mit P10. wurde ausserdem, nachdem diese ihr Misstrauen bekundete, ausdrücklich angegeben, der Beschuldigte sei der Geschäftspartner des Verkäufers (UA act. 747).