4.2.3.3. Die Haupttäter haben über «Internet-Auktionshaus N.» Waren zum Kauf angeboten, die sie nicht beabsichtigten zu liefern. Damit wurden die vermeintlichen Käufer der Waren über den Leistungswillen der Haupttäter getäuscht. Um den Anschein von vertrauenswürdigen Anbietern zu erwecken, verschafften sich die Täter Zugang zu fremden «Internet- Auktionshaus N.»-Konten, die teilweise über gute Bewertungen verfügten, und veröffentlichten die Inserate im Namen dieser Nutzer. Zudem verwendeten die Täter im E-Mailkontakt mit Geschädigten teilweise auf die jeweiligen fremden Benutzerkonten lautende E-Mailadressen (UA act. 746 ff.; 821 ff.; 903 ff; 946; 1053 ff.; 1324 ff.; 1371 ff.; 1403 ff.).