Die Geschädigten hätten misstrauisch werden müssen, weil das angegebene Konto auf den Namen des Beschuldigten statt des Anbieters lautete und weil in gewissen E-Mails ein Geschäftskonto erwähnt wurde, aber das Konto einer Privatperson angegeben wurde. Zudem seien im E-Mailverkehr mit P10. verschiedene Sprach- und Satzstellungsfehler ersichtlich, die vom tatsächlichen Kontoinhaber E. aufgrund der infolge seines Namens anzunehmenden deutschen bzw. schweizerdeutschen Muttersprache nicht erwartet würden und der Name E. sei falsch - 13 -