Die deliktische Tätigkeit diente somit dazu, die bisherige Lebensgestaltung unverändert weiterführen zu können. Der Beschuldigte beabsichtigte, zukünftig sogar in einem grösseren Stil für die unbekannte Täterschaft deliktisch erworbene Ware entgegenzunehmen und zu verkaufen und damit hohe Einkünfte zu erzielen, was aus seiner Bestellung von 100 iPhones ersichtlich ist. Der relativ kurze Zeitraum, in dem der Beschuldigte aktiv war, ist folglich einzig auf die Strafverfolgung zurückzuführen. Der Chat-Verlauf mit 'C.', der sich innert knapp einem Monat auf fast 300 Seiten erstreckte (UA act. 189 ff.), zeigt zudem auf, dass der Beschuldigte viel Zeit in seine Tätigkeit investierte.