Der Beschuldigte beabsichtigte daher, durch die deliktischen Handlungen längerfristig ein regelmässiges Erwerbseinkommen neben seinem Lohn aus legaler Tätigkeit zu erzielen. Dass er damit, wie er vorbringt, Bussen und Kosten im Zusammenhang mit einer Verurteilung im Jahr 2015 habe bezahlen wollen, ist dabei nicht von Belang. Die deliktische Tätigkeit diente somit dazu, die bisherige Lebensgestaltung unverändert weiterführen zu können.