entgegengenommen. Er beabsichtigte, die Waren zu verkaufen und 10% des Erlöses für sich zu behalten. Der Beschuldigte sagte aus, er habe sich einen Nebenjob gesucht, weil er drei Kinder habe und verheiratet sei, Verpflichtungen und Bussen habe und es mit einem Lohn als Alleinverdiener nicht einfach sei (UA act. 547). Er sei mit seinem Lohn nicht zufrieden gewesen und habe sich mit dem Nebenjob etwas dazuverdienen wollen (UA act. 548). Der Beschuldigte beabsichtigte daher, durch die deliktischen Handlungen längerfristig ein regelmässiges Erwerbseinkommen neben seinem Lohn aus legaler Tätigkeit zu erzielen.