Jedoch ging es dabei nicht um den Ausstieg des Beschuldigten, sondern darum, dass 'C.' für die Lieferung der Grossbestellung von 100 iPhones mehr Geld aus dem Warenverkauf verlangte, was ihr der Beschuldigte dann auch versprach (UA act. 241). Der Beschuldigte war somit nach seiner angeblichen Erkenntnis, dass die Waren mittels unbefugter Verwendung der Kreditkarten bestellt wurden, nicht nur bereit, weiter Waren für die unbekannte Täterschaft in Empfang zu nehmen, er wollte seine Tätigkeit sogar ausbauen. Zuletzt spricht auch der Chat-Verlauf vom 13. September 2016 dafür, dass der Beschuldigte bereits zu Beginn um die illegale Beschaffung der Waren wusste.