Ablauf. Der Beschuldigte bekundete nach seiner angeblichen Erkenntnis am 17. August noch am selben Tag sein Interesse an einer Grossbestellung und bat 'C.' mehrfach darum (UA act. 189 f.). Erst am 20. August ist erstmals eine Drohung von 'C.', dass sie den Verlauf der Staatsanwaltschaft schicke, aus den Akten ersichtlich (UA act. 240). Jedoch ging es dabei nicht um den Ausstieg des Beschuldigten, sondern darum, dass 'C.' für die Lieferung der Grossbestellung von 100 iPhones mehr Geld aus dem Warenverkauf verlangte, was ihr der Beschuldigte dann auch versprach (UA act. 241).