Durch die unbefugte Verwendung der Kreditkartendaten hat die unbekannte Täterschaft auf den elektronischen Bestellvorgang der genannten Onlineshops eingewirkt und damit bewirkt, dass die Waren dem Beschuldigten geliefert und der Preis den Personen, auf welche die Kreditkarten lauteten, zumindest vorübergehend, belastet wurde, womit eine Vermögensverschiebung zum Schaden der Kreditkarteninhaber stattfand. Die unbekannte Täterschaft handelte dabei vorsätzlich und in der Absicht, sich zu bereichern. Dass die Verwendung von Phishing Mails zur Erlangung der Kreditkartendaten vorliegend nicht erwiesen ist, ist für die Erfüllung des Tatbestands nicht von Bedeutung.