3.2. Die Berufungsverhandlung fand am 9. März 2022 statt. Der Beschuldigte stellte den Beweisantrag, es seien sämtliche Untersuchungshandlungen zu wiederholen, an denen dem Beschuldigten und der Verteidigung das Teilnahmerecht nicht gewährt wurde. Die Oberstaatsanwaltschaft, die das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm übernommen hat, beantragte die Abweisung des Beweisantrags sowie die Abweisung der Berufung. -5- Das Obergericht zieht in Erwägung: