Dem Beschuldigen werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. c und d im Gesamtbetrag von Fr. 4'894.00 auferlegt. 8.3. Die Kosten für die amtliche Verteidigung in der Höhe von Fr. 24'212.65 (inkl. MwSt. von Fr. 1'731.10) werden einstweilen vom Kanton Aargau bezahlt. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).