8. 8.1. Die Anklagegebühr (inkl. Polizeikostenrapporte von Fr. 480.00) wird auf Fr. 2'800.00 festgesetzt und dem Beschuldigten auferlegt. 8.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 24'212.65 c) den Untersuchungskosten (IT-Forensik) von Fr. 1'450.00 d) den Spesen von Fr. 444.00 Total Fr. 29'106.65