Die widerrufene Geldstrafe von total Fr. 1'950.00 ist zu bezahlen. Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen vollzogen. 6. Gestützt auf Art. 69 Abs. 1 StGB werden folgende Gegenstände eingezogen: - Portable DVD Player - Motherboard - Kopfhörer 'SMS' - Tablet Apple iPad mit Schutzhülle - Handy Nokia schwarz - Tablet Samsung SM-T315 Galaxy - Tablet Samsung GT-P5220 Galaxy Tab 3 -3-