Der geschätzte Aufwand von 3 Stunden für die Berufungsverhandlung ist aufgrund der effektiven Verhandlungsdauer von rund 2 Stunden 30 Minuten um 30 Minuten zu reduzieren. Zuletzt erscheint der geltend gemachte Aufwand von 2 Stunden für «Fallabschluss: Studium begründetes Urteil OG, Besprechung mit Klient etc.» überhöht und ist auf 1 Stunde zu reduzieren.