Der Aufwand von insgesamt 7 Stunden für das Plädoyer ist um 4 Stunden zu kürzen, zumal bereits für die vorgängige Berufungsbegründung 4.5 Stunden geltend gemacht wurden. Weiter erweist sich der Aufwand von 140 Minuten für die freiwillige Stellungnahme als nicht notwendiger Aufwand, da darin grösstenteils Standpunkte der Berufungserklärung und -begründung wiederholt wurden und einzelne Ziffern der Berufungsantwort ohne weitere Bemerkungen bzw. bloss unter Verweis auf die Berufungsbegründung bestritten wurden.