Aufgrund der Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung ist davon auszugehen, dass die Therapie unterdessen beendet wurde (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Selbst wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch ein Therapiebedürfnis bestehen sollte, wäre es dem Beschuldigten aber zumutbar, sich in Bosnien einen Therapeuten zu suchen, zumal es auch dort – sogar in seinem Geburtsort Banja Luka – spezialisierte Zentren zur Behandlung psychischer Probleme gibt (vgl. Bosnien und Herzegowina - Bericht zur medizinischen Grundversorgung, 2017, S. 32, www.sem.admin.ch).