Er sei wöchentlich in Therapie bei der Psychologin Frau D. in U. und sie würden wegen Corona eine Video-Therapie machen. Es bestehe ein Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und er wisse nicht, ob er in Bosnien das Ganze nochmals von vorne beginnen könnte. Der Beschuldigte bestätigte, dass es möglich wäre, die Psychologin von Bosnien aus anzurufen, er habe dies jedoch noch nicht mit ihr besprochen (act. 281 f.). Aufgrund der Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung ist davon auszugehen, dass die Therapie unterdessen beendet wurde (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9).