Der Beschuldigte gab in der vorinstanzlichen Hauptverhandlung an, er bezahle die Unterhaltsbeiträge bzw. diese würden direkt durch den Arbeitgeber bezahlt (act. 281). Aus den im Betreibungsregisterauszug vom 11. September 2017 ersichtlichen Verlustscheine der Alimentenfachstelle Emmen im Gesamtbetrag von rund 6'500.00, kann allerdings geschlossen werden, dass der Beschuldigte die festgesetzten Unterhaltsbeiträge in der Vergangenheit nicht zuverlässig bezahlt hat (act. 32 S. 53). Durch eine Landesverweisung würde die Ausübung des Besuchsrechts zwar erschwert.