Der Beschuldigte absolvierte in Bosnien die Grundschule und eine Ausbildung als technischer Mechaniker. Nach seiner Einreise war er im Gartenbau und als Chauffeur tätig (act. 277 f.). Aus den Akten des Migrationsamts ist auch eine Anstellung als Montage-Mitarbeiter bei der M. AG in den Jahren 2017 und 2018 ersichtlich (act. 22 S. 32, S. 37). Stellenweise war der Beschuldigte für einige Monate arbeitslos (act. 22 S. 78; act. 32 S. 87 f.) Zuletzt arbeitete er bis am 25. März 2022 in der Giesserei der N. AG. Aktuell ist er wiederum arbeitslos (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Seine berufliche Integration erweist sich im Ganzen als nicht besonders ausgeprägt. Der Beschuldigte hat nach