Fr. 50'000.00 bis Fr. 60'000.00 [act. 280] auf aktuell über Fr. 80'000.00 [Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7]). Es bestehen deshalb nicht unerhebliche Bedenken an seiner Legalbewährung. Eine eigentliche Schlechtprognose ist dem Beschuldigten jedoch nicht zu stellen, weshalb die Geldstrafe bedingt auszusprechen ist. Den noch bestehenden Zweifeln ist mit einer Probezeit von 4 Jahren Rechnung zu tragen.