Der Beschuldigte ist aktuell arbeitslos (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Zuletzt verdiente er Fr. 2'476.25 netto (Lohnabrechnung März 2022). Nach einem Abzug für die Krankenkasse, Steuern und Arbeitssuche von 20 % und von Fr. 700.00 für Unterhaltsbeiträge und Familienzulagen für die Tochter C. (act. 371) resultiert unter Berücksichtigung der Arbeitslosengelder von 80% ein Tagessatz von gerundet Fr. 30.00.