Das Geständnis in Bezug auf die qualifizierte Täuschung der Behörden erleichterte die Strafverfolgung, allerdings widerrief der Beschuldigte sein Geständnis vollumfänglich, weshalb nicht von einer nachhaltigen Einsicht und Reue auszugehen ist. Diese Tatsachen vermögen die negative Berücksichtigung der einschlägigen Vorstrafen im Bereich Strassenverkehr (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmen vom 26. Juni 2013 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern;