Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln in keinem Zusammenhang mit der qualifizierten Täuschung der Behörden gemäss AIG gestanden ist. Entsprechend hoch ist ihr Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Somit ist in Anwendung des Asperationsprinzips eine angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe um 18 Monate auf 42 Monate Freiheitsstrafe vorzunehmen.