Neben der Trauungsurkunde (act. 32 S. 76) hat der Beschuldigte Fotos der Heirat und gemeinsamer Aktivitäten der Ehegatten eingereicht (act. 32 S. 58 ff.) sowie in einem Fragebogen des MIKA unter anderem angegeben, er habe vor, mit B. eine Familie zu gründen, und er habe kein Geld für die Heirat erhalten (act. 32 S. 61 f. und 70 f., Frage 7, 15, 16). Die Art und Weise bzw. die Verwerflichkeit des Handelns des Beschuldigten ging durch diese zusätzlichen Machenschaften deutlich über die blosse Erfüllung des - 12 - qualifizierten Tatbestands hinaus, was verschuldenserhöhend zu berücksichtigen ist.