In welchem Ausmass ein qualifizierendes Merkmal gegeben ist, darf jedoch berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_56/2017 vom 19. April 2017 E. 2.1). Die angestrebte und erzielte Bereicherung von Fr. 20'000.00 ist erheblich, entspricht der Betrag doch fast dem dreifachen des im Jahr 2017 durchschnittlich verfügbaren Einkommens der Privathaushalte von rund Fr. 7'000.00 pro Monat (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 19. November 2019).