Es bestand damit bereits vor ihrer Eheschliessung eine Beziehung zur Schweiz und ein Wunsch, sich hier niederzulassen. Die Ehe mit einer in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Person war in ihrer Situation die einzige Chance, um doch noch einen Aufenthaltstitel zu erhalten, weshalb einleuchtet, dass sie bereit war, dafür Fr. 20'000.00 zu bezahlen. Insgesamt ist somit auf die Aussage des Beschuldigten anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 8. März 2019 abzustellen und festzustellen, dass der Beschuldigte und B. ihre Ehe nur aus aufenthaltsrechtlichen Gründen eingegangen sind und B. dem Beschuldigten als Gegenleistung dafür Fr. 20'000.00 bezahlt hat.