In Bezug auf die Bezahlung von Fr. 20'000.00 machten der Beschuldigte und B. später geltend, sie hätte gar kein Geld gehabt, um ihm Fr. 20'000.00 zu bezahlen, da sie in Bosnien Fr. 300.00 verdient habe (act. 84, 86). Der Beschuldigte sagte anlässlich der Einvernahme vom 8. März 2019 allerdings aus, er habe das Geld nicht auf einmal erhalten, sondern sie habe es in Raten abbezahlt (act. 50). B. war nach ihrer Einreise in der Schweiz arbeitstätig (vgl. act. 32 S. 33), weshalb sie den Betrag ohne Weiteres laufend aus - 10 -