84, 274), was kaum vorstellbar ist. Die Polizisten hätten eine starke Alkoholisierung des Beschuldigten erkannt und ihn nicht mit dem Auto auf den Polizeiposten fahren lassen. Zudem finden sich weder im Einvernahmeprotokoll noch im Rapport der Polizei Hinweise auf eine starke Alkoholisierung (act. 33 f.; 47 ff.). Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, weshalb ein allfälliger Alkoholkonsum überhaupt dazu führen würde, der Polizei auf eigene Initiative eine komplett erfundene Geschichte zu erzählen.