Er habe sie dann gefragt, ob sie bereit sei, ihn für die Hochzeit und den damit verbundenen Aufenthaltstitel in der Schweiz zu bezahlen und habe Fr. 20'000.00 verlangt, womit sie einverstanden gewesen sei (act. 48 f.). Sie habe das Geld in Raten abbezahlt und ihm manchmal -9- Fr. 100.00, manchmal Fr. 50.00 gezahlt. Die Ehe mit B. bezeichnete der Beschuldigte als Geschäft. Mit Liebe habe sie nichts zu tun (act. 50).