Sie hätten nach den Ferien wöchentlich via Telefon miteinander Kontakt gehabt, wobei der Kontakt immer von ihm ausgegangen sei. Im Herbst 2016 sei B. ihn für zwei bis drei Tage in Q. besuchen gekommen. Sie sei wie eine Kollegin gewesen und es sei nichts zwischen ihnen gelaufen. Im Rahmen dieses Besuchs habe sie ihn gefragt, ob er sie heiraten wolle, damit sie in die Schweiz kommen könne um zu arbeiten. Er habe sie dann gefragt, ob sie bereit sei, ihn für die Hochzeit und den damit verbundenen Aufenthaltstitel in der Schweiz zu bezahlen und habe Fr. 20'000.00 verlangt, womit sie einverstanden gewesen sei (act.