2.6. Mit der Vorinstanz ist erstellt, dass der Beschuldigte und B. eine Scheinehe eingegangen sind und der Beschuldigte als Gegenleistung für die Heirat Fr. 20'000.00 erhalten hat. Es kann dafür auf das Geständnis des Beschuldigten anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 8. März 2019 abgestellt werden. Der Beschuldigte sagte aus, er habe B. während seiner Ferien im August 2016 in Bosnien getroffen und sich ein bisschen in sie verliebt. Er habe jedoch nicht das Gefühl gehabt, dass sie sich auch in ihn verliebt hatte. Sie hätten nach den Ferien wöchentlich via Telefon miteinander Kontakt gehabt, wobei der Kontakt immer von ihm ausgegangen sei.