2.5.2. Auslöser für die polizeiliche Befragung vom 8. März 2019 war, dass die Kantonspolizei Zürich das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) darüber informiert hatte, dass B. gemäss einem Hinweis ihre Aufenthaltsbewilligung mit einer Scheinehe erlangt haben soll und dafür eine fünfstellige Geldsumme (Fr. 30'000.00) bezahlt worden sei (act. 39). Das MIKA beauftragte in der Folge die Kantonspolizei Aargau gestützt auf § 4 Abs. 2 EGAR, Abklärungen betreffend die ehelichen Umstände und Wohnverhältnisse des Beschuldigten und B. zu treffen (act. 37). Die Regionalpolizei Lenzburg nahm darauf am 8. März 2019 einen Augenschein in der Wohnung an der X-Strasse in Q. vor.