2.5. 2.5.1. Der Beschuldigte sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 8. März 2019 aus, er habe für die Heirat mit B. Fr. 20'000.00 erhalten (act. 49). In der Folge wurde ihm mitgeteilt, dass er nun als beschuldigte Person einvernommen werde und er wurde entsprechend belehrt (act. 50 Frage 18 ff.). Der Beschuldigte machte darauf weitere Aussagen ohne Anwesenheit eines Rechtsbeistandes. -7-