MANON, in: Annotierter Kommentar StGB, 2020, N. 7 zu Art. 8 StGB). Im Falle von Art. 118 Abs. 2 AIG wird die Ehe zwar mit der Absicht eingegangen, die ausländerrechtlichen Zulassungs- und Aufenthaltsvorschriften zu umgehen, direkte und unmittelbare Auswirkungen in der Schweiz ergeben sich bei der Eheschliessung im Ausland jedoch nicht. In BGE 141 IV 336 hielt das Bundesgericht für den Tatbestand der Fälschung amtlicher Wertzeichen fest, dass die Tat auch dann als in der Schweiz begangen gilt, wenn der Täter eine Autobahnvignette im Ausland fälscht in der Absicht, diese auf einer gebührenpflichtigen Strasse in der Schweiz zu verwenden. In der Literatur wird die Anwendbarkeit von Art.