2. 2.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, er habe B. gegen Bezahlung von Fr. 20'000.00 am 3. März 2017 in Bosnien geheiratet, damit diese in der Schweiz arbeiten und leben könne. Er habe in der Folge am 21. März 2017 bei der Gemeinde Q. ein Gesuch um Familiennachzug gestellt, das gutgeheissen wurde, worauf B. am 1. Dezember 2017 in die Schweiz einreiste. Er habe die Schweizer Behörden in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern, getäuscht, indem er vorgab, einen Ehewillen zu haben und eine eheliche Gemeinschaft mit B. führen zu wollen und habe dadurch eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für B. erschlichen (Anklageziffer 1).