2. 2.1. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 40, Art. 41, Art. 47 und Art. 49 Abs. 1 StGB zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 2.2. Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 43 StGB für 24 Monate Freiheitsstrafe der bedingte Strafvollzug gewährt. Die Probezeit wird gestützt auf Art. 44 Abs. 1 StGB auf 4 Jahre festgesetzt. 2.3. Die vorläufige Festnahme von 1 Tag (06.09.2019 [22:01 Uhr] – 07.09.2019 [ca. 12:00 Uhr]) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die Freiheitsstrafe angerechnet.