Gegenstand Widerhandlungen gegen das AIG, Widerhandlungen gegen das SVG -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erhob am 17. Dezember 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen qualifizierter Täuschung der Behörden, qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration sowie Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. 2. Das Bezirksgericht Bremgarten erkannte mit Urteil vom 29. Juni 2021: