Die Beschuldigte fuhr am 1. September 2019 innerorts mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 69 km/h (Anklageziffer 4). Damit liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h vor, die deutlich über dem Grenzwert für eine Ordnungsbusse (bis max. 15 km/h) liegt. Zwar herrschte im Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung um 02:16 Uhr ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen. Dennoch war auf dem betroffenen Streckenabschnitt mit anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Auch ist zu beachten, dass es dunkel war und deshalb nicht von günstigen Strassen- und Sichtverhältnissen ausgegangen werden kann. Die Beschuldigte hat leichtfertig gehandelt.