Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 13. Mai 2019 um 11:50 Uhr mit dem Personenwagen AG […] unterwegs gewesen zu sein und dabei ein Telefongespräch mit ihrem Mobiltelefon geführt zu haben, ohne eine - 13 - Freisprechanlage zu verwenden. Durch dieses Verhalten habe sie zumindest in Kauf genommen, dass ihre Aufmerksamkeit im Strassenverkehr beeinträchtigt werde (Anklageziffer 3). Die Beschuldigte bringt vor, es bestünden keine Beweise, weshalb sie in diesem Anklagepunkt freizusprechen sei (Berufungsbegründung N. 88 ff.)