Insgesamt hat damit keiner der Nachbarn ausgesagt, die Beschuldigte seit ihrer Einreise im Dezember 2017 häufig bei der Liegenschaft in Q. persönlich angetroffen zu haben. Vielmehr ist aus den Aussagen ersichtlich, dass die Beschuldigte den Nachbarn vor der Eröffnung der Strafuntersuchung nicht bekannt war und sich erst im Lauf des Jahres 2019 vermehrt an der Adresse aufhielt, woraus sich schliessen lässt, dass die Beschuldigte aufgrund der Eröffnung des vorliegenden Verfahrens durch ihren vermehrten Aufenthalt an der Adresse den Anschein einer tatsächlich gelebten Ehe erwecken wollte.