2.5.3. Damit im Einklang stehen auch die Aussagen der Nachbarn in der Liegenschaft an der X-Strasse in Q.. Die anlässlich der Umfeldabklärung am 6. September 2019 von der Polizei befragten Nachbarn A. F. und B. F., -8- A. H. und B. H. sowie I. gaben an, sie würden E. vom Sehen her kennen, hätten jedoch keine Kenntnis von einer Frau, die bei ihm wohne (act. 95). J., ein Onkel und Arbeitskollege von E., der ebenfalls in der Liegenschaft wohnhaft ist, sagte aus, die Beschuldigte sei in den letzten zwei bis drei Monaten beinahe täglich da gewesen. Vorher habe er sie selten gesehen (act. 96).