E. sagte zudem aus, er habe seinem Chef und Verwalter der Liegenschaft, G., gemeldet, dass seine Ehefrau dort leben würde (act. 87). Der Zeuge G. sagte anlässlich der zweiten Hauptverhandlung vom 24. Juni 2021 vor Vorinstanz allerdings aus, er habe erst im Mai 2020 durch das Betreibungsamt erfahren, dass E. eine Ehefrau habe, die ebenfalls in der Mietwohnung leben soll. Er sei oft in diesem Block und habe die Beschuldigte nie dort gesehen. Er schreibe die Briefkästen jeweils anders an, wenn eine neue Person dort wohne, damit es dieselbe Schrift sei. E. sei jedoch diesbezüglich nicht auf ihn zugekommen (act. 349).