Mit E-Mail vom 29. November 2018 informierte die Kantonspolizei Zürich das MIKA, dass sich die Beschuldigte gemäss einem Hinweis ihre Aufenthaltsbewilligung mit einer Scheinehe erschlichen haben soll und dazu eine fünfstellige Geldsumme (Fr. 30'000.00) bezahlt worden sei (act. 39). Anlässlich des in der Folge vorgenommenen Augenscheins am 8. März 2019 an der Meldeadresse der Ehegatten in Q. (X-Strasse) konnte nur E. angetroffen werden (act. 34). Die Beschuldigte konnte anlässlich des Ausgenscheins vom 24. März 2019 in R. in der Wohnung oberhalb der O. Bar angetroffen werden (act. 35).